A
A+
A++
im Inhalt hoch scrollen im Inhalt runter scrollen

Unsere Leistungen im Erbrecht

40 Jahre ohne Krieg und ohne große Inflation haben dazu geführt, dass in den kommenden Jahren enorm große Werte von einer Generation auf die nächste übertragen werden. Dennoch wird geschätzt, dass nur rund ein Viertel der Bundesbürger ein Testament gemacht haben.

Im Erbrecht brauchen Sie Berater, die nicht nur die fast 500 erbrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs kennen, sondern ihr Augenmerk auch auf steuer-, sozial- und gesellschaftsrechtliche Fragen richten und Verständnis für das Beziehungsgefüge in modernen (Patchwork-)Familien mitbringen.

Ihr Testament

Wir beraten Sie bei der Gestaltung Ihres Testaments und zeigen Ihnen, wie man ein wirksames Testament errichtet. Lassen Sie sich raten, wie man Erbschaftsteuer vermeidet und was Sie gegen unerwünschte Pflichtteile tun können. Eine kluge Testamentsgestaltung vermeidet Streit und hilft, Ihr Vermögen zu erhalten. In einem Testament können Sie auch einen Vormund für minderjährige Kinder benennen.

Sie haben geerbt

Wir unterstützen Sie bei den ersten Schritten und helfen bei der Abwicklung. Wir vertreten Sie in allen Verfahren beim Nachlassgericht, gegenüber Banken, Grundbuchamt, Vermächtnisnehmern und Nachlassgläubigern. Wir beraten und vertreten Sie bei der Teilung unter mehreren Miterben.

Ausschlagen oder annehmen

Wir beraten Sie, wenn Sie zweifeln, ob Sie ein Erbe überhaupt antreten wollen. Wir helfen Ihnen, die Fristen einzuhalten. Wir schützen Sie davor, dass Sie Schulden erben.

Sie sind enterbt

Wir prüfen, ob ein Testament wirksam ist, oder ob Sie es anfechten können. Wir zeigen Ihnen den Weg zum Pflichtteil. Das Pflichtteilsrecht ist seit vielen Jahren einer der Hauptschwerpunkte von Rechtsanwältin Carstensen.

Erbschaftssteuer

Wenn Sie Ihr Testament machen, sollten Sie wissen, welche Freibeträge und Steuersätze bei der Erbschaftsteuer gelten. Wir suchen eine Lösung, die vermeidet, dass überhaupt Erbschaftsteuer anfällt. Nach dem Erbfall beraten und vertreten wir Sie bei der Abgabe der Erbschaftsteuererklärung.

Schenkung zu Lebzeiten

Wenn Sie Vermögen auf die nächste Generation übertragen wollen, kann es sinnvoll sein, schon zu Lebzeiten "mit warmer Hand" Teile zu übertragen. Wir beraten Sie, wenn Sie Geldvermögen oder Immobilien übertragen wollen. Wir helfen Ihnen, den Zugriff von Sozialleistungsträgern auf das Privatvermögen zu vermeiden.